Für den Betrieb bedarf es eines Drei-Phasen-Wechselstromanschlusses. Die Installation eines solchen starkstrombetriebenen Gerätes bedarf der Zustimmung des Netzbetreibers und darf nur durch den Netzbetreiber oder ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen vorgenommen werden.